Aktualisiert 22. Oktober 2026
Auftritte, Unterricht und andere Wege
Musik kann auf mehreren Wegen Geld bringen: Auftritte bei Feiern, Hochzeiten und Firmenveranstaltungen, Konzerte in Lokalen, Unterricht für Kinder und Erwachsene, Studiojobs, Begleitung von Chören oder Kursen. Jeder dieser Wege hat andere Kundschaft und andere Regeln. Wer anfängt, sollte sich auf ein oder zwei Wege konzentrieren, statt alles gleichzeitig zu versuchen.
Wichtig ist, ehrlich zu sein: Die Nachfrage nach Musik ist groß, aber das Angebot ebenfalls, und viele Auftritte werden schlecht oder gar nicht bezahlt. Lassen Sie sich nicht auf Auftritte ein, die nur Aufmerksamkeit versprechen, wenn Sie Geld verdienen wollen. Fragen Sie vorab, was gezahlt wird.
Woher zahlende Kundschaft in München kommt
Auftraggeber sind Privatleute, Firmen, Lokale und Veranstalter. Schüler kommen aus allen Stadtteilen, etwa aus Schwabing, Haidhausen, Sendling, Giesing oder Pasing.
- Brautpaare und Familien, die Musik für eine Feier suchen und oft nach Empfehlung entscheiden.
- Firmen mit Veranstaltungen, Sommerfesten oder Eröffnungen.
- Lokale und Veranstalter mit Konzert- oder Livemusikreihen, bei denen Gagen sehr unterschiedlich ausfallen.
- Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern, die einen Lehrer in der Nähe suchen.
- Online-Suche nach Leistung und Stadtteil und Aufgaben, die Privatleute auf einem Marktplatz einstellen.
Über Gage und Preise sprechen
Bei Auftritten wird meist eine Gage für den Abend oder die Dauer vereinbart, bei Unterricht ein Preis pro Stunde oder pro Monat. Rechnen Sie ehrlich, was Sie brauchen: Probenzeit, Anfahrt, Transport von Instrumenten, Technik, Versicherung, Steuern und Leerlauf. Eine konkrete Zahl nenne ich nicht, weil sie von Besetzung, Anlass und Erfahrung abhängt.
Klären Sie vorab, wer die Technik stellt, wie lange gespielt wird, ob Pausen enthalten sind und wann bezahlt wird. Bei Privatfeiern ist eine Anzahlung üblich. Sagen Sie ebenso klar, was bei Absage durch den Veranstalter gilt.
Wie die ersten zehn Aufträge aussehen
Am Anfang sind es oft Bekannte, die eine Feier planen, kleine Lokale oder Auftritte bei Anlässen im eigenen Umfeld. Manche sind gut bezahlt, andere eher Übung. Unterscheiden Sie bewusst, welche Auftritte Sie als Referenz und welche Sie als Einnahme betrachten.
Nehmen Sie Aufnahmen und Fotos auf, soweit Veranstalter und Mitwirkende zustimmen. Eine kurze Hörprobe überzeugt Auftraggeber mehr als eine Beschreibung. Bei Unterricht beginnt es meist mit einem oder zwei Schülern aus dem Bekanntenkreis, und der Rest folgt über Empfehlung.
Geld annehmen: Steuer, KSK und GEMA
Musiker sind häufig freiberuflich tätig. Ob das für Sie gilt oder ob ein Gewerbe vorliegt, entscheidet das Finanzamt, fragen Sie dort oder bei einer Steuerberatung nach. Danach folgt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem es um Ihre Tätigkeit, erwartete Einnahmen und die Umsatzsteuer geht. Ob die Kleinunternehmerregelung passt, klären Finanzamt oder Steuerberatung. Rechnungen brauchen Pflichtangaben, Einnahmen gehören in die Steuererklärung.
Für selbstständige Künstler gibt es die Künstlersozialkasse, über die man unter Voraussetzungen kranken-, pflege- und rentenversichert sein kann. Prüfen Sie dort, ob Sie aufgenommen werden können. Wer Musik öffentlich aufführt, berührt außerdem das Urheberrecht: Die GEMA vertritt Urheber, und Veranstalter zahlen Vergütungen für öffentliche Aufführungen. Wenn Sie eigene Stücke spielen, informieren Sie sich bei der GEMA über Ihre Rechte. Unterrichten Sie, kann eine Rentenversicherungspflicht bestehen, dazu berät die Deutsche Rentenversicherung.
Was in den ersten Monaten schiefgeht
Der häufigste Fehler ist, unter Wert zu spielen und damit Erwartungen zu setzen, die sich später nicht mehr anheben lassen. Ein zweiter Fehler sind mündliche Absprachen: Wenn nicht festgehalten ist, was gespielt wird, wie lange und für wie viel, gibt es später Streit. Schreiben Sie eine kurze Bestätigung per Nachricht oder E-Mail.
Auch der Alltag spielt eine Rolle. Auftritte finden abends und am Wochenende statt, Unterricht nachmittags. Wer nebenbei in einem Job arbeitet, muss das organisieren. Prüfen Sie außerdem Ihren Arbeitsvertrag zur Nebentätigkeit.
Wie ein Websta-Profil dazu passt
Mit Websta bekommen Sie eine Profilseite, die wie eine kleine Website aussieht: mit Leistungen, Preisen, Fotos, Kontaktformular und Online-Buchung. Den Link können Sie jedem schicken, der fragt, und das Profil kann über die Suche gefunden werden. Kunden zahlen per Karte, das Geld wird über Stripe auf Ihr eigenes Bankkonto ausgezahlt, und die Preise legen Sie selbst fest.
Dazu gibt es einen Marktplatz, auf dem Menschen in der Nähe nach Leistung und Ort suchen oder eine Aufgabe einstellen, auf die Anbieter Angebote abgeben. Für Musik finden Sie ihn unter /marketplace/music. Das Profil garantiert keine Anfragen, aber Unterrichtsangebot, Preise und Fotos von Auftritten lassen sich dort an einem Ort zeigen.
Häufig gestellte Fragen
- Bin ich als Musiker freiberuflich oder gewerblich?
- Häufig freiberuflich, das entscheidet aber das Finanzamt. Fragen Sie dort oder bei einer Steuerberatung nach.
- Was ist die Künstlersozialkasse?
- Sie ist eine Versicherung für selbstständige Künstler und Publizisten, über die man unter Voraussetzungen kranken-, pflege- und rentenversichert sein kann. Prüfen Sie dort Ihre Aufnahme.
- Was hat die GEMA mit mir zu tun?
- Die GEMA vertritt Urheber von Musik. Für öffentliche Aufführungen zahlen Veranstalter Vergütungen. Wenn Sie eigene Stücke spielen, informieren Sie sich dort über Ihre Rechte.
- Wie finde ich die ersten Aufträge und Schüler?
- Meist über Bekannte, Empfehlungen und die Online-Suche. Hörproben, Fotos und klare Preise helfen bei der Entscheidung.
Zu den Zahlen
Die Zahlen in diesem Leitfaden wurden aus dem Websta-Katalog zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes entnommen und oben aus dem Live-Katalog aktualisiert. Ein Teil des Katalogs wurde aus dem öffentlichen Unternehmensregister erstellt und ist auf jedem Profil entsprechend gekennzeichnet.
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