Aktualisiert 23. Oktober 2026
Das Briefing zuerst
Die beste Voraussetzung für ein gutes Ergebnis ist ein klares Briefing. Beschreiben Sie, wofür die Arbeit gedacht ist, an wen sie sich richtet, welche Grösse, welche Formate und welche Fristen gelten und welche Beispiele Ihnen gefallen. Auch Dinge, die Sie nicht wollen, helfen. Ohne diese Angaben schätzt jeder Gestalter anders, und Offerten lassen sich kaum vergleichen.
Wie man in Bern Gestalter und Künstler findet
Wie in vielen kreativen Berufen gilt: Der Stil ist entscheidend. Schauen Sie sich Portfolios an und prüfen Sie, ob die gezeigten Arbeiten zu dem passen, was Sie suchen. Ein Künstler mit einem sehr eigenen Stil wird Ihr Vorhaben anders umsetzen als ein Grafiker, der sich an Vorgaben orientiert.
Empfehlungen von Unternehmen, Galerien, Kulturorten oder anderen Kreativen führen oft zu passenden Kontakten. Bern hat Hochschulen und Kulturinstitutionen, aus denen laufend neue Kreative hervorgehen. Fragen Sie nach Referenzen und danach, ob die Person Erfahrung mit Aufträgen wie Ihrem hat.
Was Sie vor der Zusage fragen sollten
Eine Offerte sollte Umfang, Ablauf und Rechte nachvollziehbar machen.
- Was ist im Preis enthalten: Entwürfe, Korrekturen, Reinschrift, Dateiformate?
- Wie viele Überarbeitungen sind inbegriffen, und was kosten weitere?
- Bis wann wird geliefert, und wann brauchen Sie Entscheidungen?
- Welche Nutzungsrechte erhalten Sie, und gelten sie zeitlich oder örtlich begrenzt?
- Dürfen Sie die Arbeit verändern oder weiterentwickeln lassen?
- Zeigt der Gestalter die Arbeit in seinem Portfolio?
Was in der Schweiz zu beachten ist
Werke von Gestaltern und Künstlern sind in der Schweiz durch das Urheberrecht geschützt. Die Urheberin behält das Recht an ihrem Werk, auch wenn Sie es bezahlen. Was Sie erhalten, ist ein Nutzungsrecht, dessen Umfang vereinbart werden sollte. Kaufen Sie ein Originalwerk, gehört Ihnen das Objekt, nicht automatisch das Recht, es zu vervielfältigen. Lassen Sie sich im Vertrag festhalten, was erlaubt ist, etwa Abdruck in Drucksachen, Verwendung online oder Verkauf von Reproduktionen.
Für Logos und Markenzeichen kann es sinnvoll sein, vor dem Einsatz zu prüfen, ob ähnliche Zeichen bereits geschützt sind. Das kann ein Gestalter nicht für Sie erledigen, er sollte Sie aber darauf hinweisen.
Die Berufe im Gestaltungsbereich sind in der Schweiz vielfältig, es gibt Lehren und Hochschulabschlüsse, aber keine einheitliche Pflicht. Ihr Massstab sind deshalb Arbeitsproben und Referenzen.
Saison, Sprache und Zahlung
Vor Messen, Jahresbeginn und Festtagen sind Gestalter stark ausgelastet. Planen Sie bei Drucksachen auch die Produktionszeit der Druckerei ein, die zusätzlich zur Gestaltung anfällt.
Die Zusammenarbeit läuft meist auf Deutsch oder Englisch. Bei Texten für Mehrsprachigkeit sollten Texte vorab vorliegen, denn Layouts müssen für längere oder kürzere Sprachversionen angepasst werden. Üblich sind Rechnungen in Schweizer Franken, häufig mit Anzahlung und Restzahlung nach Lieferung. Halten Sie die Zahlungsbedingungen vor Beginn schriftlich fest.
Zentrum und Quartiere
Ateliers und Studios finden sich in der Innenstadt ebenso wie in Quartieren und in umgenutzten Gewerberäumen. Für Gestaltungsaufträge ist der Standort wenig entscheidend, da vieles digital abläuft. Bei Wandbildern oder Aufträgen vor Ort muss dagegen geklärt werden, wer Material liefert, wer die Genehmigung der Eigentümer einholt und wann gearbeitet werden kann.
So hilft ein Websta-Profil beim Vergleichen
Auf Websta zeigt die Profilseite einer Gestalterin oder eines Künstlers, aufgebaut wie eine kleine Website, Leistungen, Preise, Fotos und ein Kontaktformular. Arbeitsproben und Preise stehen nebeneinander. Wo Online-Buchung eingerichtet ist, können Sie ein Gespräch anfragen. Die Preise legt der Anbieter selbst fest.
Über /marketplace/art finden Sie Anbieter nach Leistung und Ort. Mit einer Aufgabe erhalten Sie Angebote von Anbietern in der Nähe. Kartenzahlungen laufen über Stripe und werden auf das Bankkonto des Anbieters ausbezahlt. Websta verspricht keine Aufträge und keine Ergebnisse.
Zusammenarbeit im Verlauf des Projekts
Geben Sie Rückmeldungen früh und konkret. Statt zu sagen, etwas gefalle nicht, beschreiben Sie, was stört und was Sie stattdessen erwarten. Sammeln Sie die Meinungen aller Beteiligten, bevor Sie sie an den Gestalter weitergeben, denn widersprüchliche Wünsche verlängern jedes Projekt. Bestimmen Sie eine Person, die entscheidet.
Halten Sie Zwischenstände schriftlich fest, etwa welche Entwürfe freigegeben wurden. Das schützt beide Seiten, wenn später Änderungen anstehen. Bei Kunstwerken im Auftrag ist ein Entwurf oder eine Skizze zur Freigabe üblich, bevor das eigentliche Werk entsteht. Fragen Sie auch, wie das fertige Werk geliefert, aufgehängt oder verpackt wird und wer das Risiko für Transport und Schäden trägt. So vermeiden Sie am Ende Diskussionen über Dinge, die niemand besprochen hat.
Häufig gestellte Fragen
- Wem gehört ein beauftragtes Logo?
- Das Urheberrecht bleibt bei der Gestalterin, Sie erhalten Nutzungsrechte. Der Umfang sollte vertraglich geregelt sein.
- Wie viele Korrekturen sind üblich?
- Das ist verschieden. Klären Sie in der Offerte, wie viele Überarbeitungen enthalten sind.
- Wie finde ich den passenden Stil?
- Schauen Sie Portfolios an und sammeln Sie Beispiele, die Ihnen gefallen. Bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.
- Kann ich auf Websta einen Gestalter oder Künstler anfragen?
- Ja, über das Profil oder über eine Aufgabe, auf die Anbieter Angebote machen.
Zu den Zahlen
Die Zahlen in diesem Leitfaden wurden aus dem Websta-Katalog zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes entnommen und oben aus dem Live-Katalog aktualisiert. Ein Teil des Katalogs wurde aus dem öffentlichen Unternehmensregister erstellt und ist auf jedem Profil entsprechend gekennzeichnet.
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