Als Innenarchitektin oder Raumgestalter in Luzern Geld verdienen

Wohnungen einrichten, Farben und Möbel auswählen, Grundrisse verbessern, Läden und Praxen gestalten: Wer ein Auge für Räume hat, findet in Luzern Auftraggeber, aber sie kaufen nicht Ihr Talent, sondern ein nachvollziehbares Ergebnis. Dieser Text beschreibt, woher zahlende Kunden für Innenarchitektur und Raumgestaltung in Luzern kommen, wie Sie ein erstes Honorar festlegen, wie die ersten zehn Kunden aussehen und was Sie als Selbständige in der Schweiz klären sollten. Einen Verdienst oder eine Zahl von Aufträgen versprechen wir nicht.

Aktualisiert 22. Oktober 2026

Was realistisch ist

Bei Gestaltung ist der Anfang oft das Schwierigste, weil Kunden Ergebnisse sehen wollen. Realistisch sind zunächst kleinere Aufträge: Beratung für ein Zimmer, ein Farbkonzept, eine Möblierungsplanung, Hilfe beim Einrichten nach dem Umzug. Daraus entsteht ein Portfolio, das grössere Aufträge möglich macht.

Klären Sie, wo Ihre Leistung endet. Gestaltung und Planung sind eine Sache, die Ausführung durch Handwerker eine andere. Wer Umbauten koordiniert oder Baupläne zeichnet, bewegt sich in Bereichen, in denen Bewilligungen und Haftung eine grössere Rolle spielen.

Ehrlich zu sich zu sein heisst auch: Gestaltung ist ein Markt, in dem der Geschmack der Kunden entscheidet. Nicht jeder Kunde passt zu Ihrem Stil, und das ist in Ordnung. Wer seinen Stil klar benennt, zieht passendere Anfragen an.

Woher zahlende Kunden in Luzern kommen

Auftraggeber sind Menschen, die neu in eine Wohnung oder ein Haus ziehen, Eigentümer, die renovieren, Paare vor einem Umzug und Kleinbetriebe wie Praxen, Läden und Cafés. In der Stadt Luzern, mit der Altstadt und der Neustadt, aber auch in Kriens, Horw, Emmen und Littau gibt es viele Wohnungen und Geschäfte, die neu gestaltet werden.

Dazu kommen Beziehungen zu anderen Gewerken. Schreiner, Maler, Küchenbauer und Immobilienmakler kennen Kunden, die Hilfe bei der Gestaltung brauchen.

Eine weitere Quelle sind Immobilienverwaltungen und Vermieter, die Wohnungen für Besichtigungen oder Ferienvermietung ansprechend einrichten lassen wollen. Solche Aufträge sind weniger persönlich, aber sie wiederholen sich.

  • Menschen, die eine Wohnung oder ein Haus neu beziehen
  • Eigentümer, die renovieren und Beratung zu Farben, Licht und Möbeln wollen
  • Kleinbetriebe, die Läden, Praxen oder Cafés einrichten
  • Vermieter von Ferienwohnungen, die ansprechend möblieren wollen

Das erste Honorar festlegen

Bei Gestaltung ist ein Pauschalpaket oft verständlicher als ein Stundensatz: zum Beispiel ein Beratungstermin mit schriftlichem Konzept oder ein Paket für ein ganzes Zimmer. Nennen Sie, was enthalten ist, wie viele Änderungsrunden möglich sind und was nicht zum Preis gehört, etwa Möbel, Material und Handwerkerleistungen.

Trennen Sie Ihr Honorar von den Kosten für Waren. Wenn Sie Möbel für Kunden bestellen, klären Sie, wer bezahlt, wer haftet und was bei Lieferschäden gilt. In einer Stadt dieser Grösse sprechen sich unklare Abmachungen schnell herum.

Bedenken Sie, dass Kunden oft nicht wissen, was Gestaltung kostet. Erklären Sie kurz, was in Ihrer Arbeit steckt: Aufnahme, Entwurf, Auswahl, Rücksprachen. Das macht den Preis verständlicher.

Wie die ersten zehn Kunden aussehen

Die ersten Kunden sind Bekannte oder deren Bekannte, die eine konkrete Aufgabe haben: ein Wohnzimmer, das nicht funktioniert, ein Kinderzimmer, eine neue Wohnung. Sie haben oft ein knappes Budget, aber klare Wünsche. Das ist eine gute Übung, denn Einschränkungen zwingen zu klaren Lösungen.

Fotografieren Sie jedes Projekt vor und nach der Arbeit, mit Erlaubnis. Ein Portfolio mit echten Räumen aus der Region überzeugt mehr als Bilder aus Katalogen.

Formales für Selbständige in der Schweiz

Zunächst die Anmeldung bei der Ausgleichskasse als Selbständigerwerbende; im Kanton Luzern ist das die kantonale Ausgleichskasse. Das Einkommen gehört in die Steuererklärung, das Steueramt des Kantons Luzern gibt Auskunft. Zur Mehrwertsteuer informiert die Eidgenössische Steuerverwaltung.

Ob die Berufsbezeichnung Innenarchitektin geschützt ist oder bestimmte Ausbildungen voraussetzt, fragen Sie bei Ihrem Berufsverband und beim Kanton nach, bevor Sie sie verwenden. Schliessen Sie schriftliche Verträge, in denen Leistungen, Honorar und Urheberrechte an Ihren Entwürfen geregelt sind. Und prüfen Sie, ob Ihre Haftpflicht Fehler in der Beratung abdeckt.

Das Urheberrecht an Entwürfen, Plänen und Visualisierungen sollten Sie im Vertrag ausdrücklich regeln, damit klar ist, was der Kunde nach Bezahlung verwenden darf und was nicht.

Was in den ersten Monaten schiefgeht

Häufig sind unklare Erwartungen. Der Kunde stellt sich ein fertiges Ergebnis vor, Sie liefern ein Konzept. Besprechen Sie früh, was am Ende vorliegt. Ebenso problematisch sind Änderungswünsche ohne Ende, Budgetüberschreitungen bei Möbeln und Handwerkern sowie Entwürfe, die der Kunde nimmt und ohne Bezahlung selbst umsetzt.

Schützen Sie sich mit einer Anzahlung und klaren Etappen: Erst Beratung, dann Konzept, dann Umsetzung, jeweils mit Freigabe. Das gibt beiden Seiten Sicherheit.

Rechnen Sie auch damit, dass Kunden Ihre Ideen schätzen, aber bei der Umsetzung sparen. Ein Konzept, das nur teilweise umgesetzt wird, kann trotzdem ein gutes Referenzprojekt sein, wenn Sie es ehrlich beschreiben.

Wie ein Websta-Profil dazu passt

Mit Websta haben Sie eine Profilseite, die wie eine kleine Website aussieht, mit Leistungen, Preisen, Fotos Ihrer Projekte, Kontaktformular und Online-Buchung. Gerade bei Gestaltung zählen Bilder, und ein Profil gibt Ihnen einen festen Ort dafür. Wer in der Nähe nach Raumgestaltung sucht, findet Anbieter im Marktplatz nach Leistung und Ort oder stellt eine Aufgabe ein, auf die Sie ein Angebot machen.

Kartenzahlungen werden über Stripe auf Ihr eigenes Bankkonto ausbezahlt, die Preise legen Sie selbst fest. Das Profil kann ein Beratungsgespräch buchbar machen, die Gestaltung selbst bleibt Ihre Arbeit (/marketplace/interior).

Häufig gestellte Fragen

Wie verdiene ich als Raumgestalter in Luzern mein erstes Geld?
Meist mit kleinen Aufträgen aus dem Umfeld, etwa einer Beratung für ein Zimmer. Zeigen Sie fertige Arbeiten und sagen Sie klar, was Sie anbieten.
Ist die Bezeichnung Innenarchitekt geschützt?
Das sollten Sie bei Ihrem Berufsverband und beim Kanton Luzern prüfen, bevor Sie die Bezeichnung verwenden.
Soll ich Stundensatz oder Pauschale verlangen?
Für klar umrissene Leistungen sind Pakete verständlicher. Für offene Arbeiten ist ein Stundensatz mit Schätzung sinnvoll.
Brauche ich einen Vertrag?
Ein schriftlicher Vertrag mit Leistungen, Honorar und Urheberrechten schützt beide Seiten.

Zu den Zahlen

Die Zahlen in diesem Leitfaden wurden aus dem Websta-Katalog zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes entnommen und oben aus dem Live-Katalog aktualisiert. Ein Teil des Katalogs wurde aus dem öffentlichen Unternehmensregister erstellt und ist auf jedem Profil entsprechend gekennzeichnet.

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